Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-26-2015

Ein natürlicher Wasserlauf ...

Kurze Antwort

Ein natürlicher Wasserlauf unterbricht nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes und stellt keinen Zusammenhang zwischen getrennt liegenden Flächen zur Bildung eines Jagdbezirkes her.

  • A)stellt den Zusammenhang zwischen getrennt liegenden Flächen zur Bildung eines Jagdbezirkes her.
  • B)unterbricht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes.
  • C)unterbricht nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes.
  • D)stellt auch keinen Zusammenhang getrennt liegender Flächen her.
Erklärung

Wasserläufe bilden unter den gesetzlichen Voraussetzungen keinen eigenen Jagdbezirk. Sie teilen einen bestehenden Jagdbezirk nicht, verbinden jedoch getrennt liegende Flächen auch nicht zu einem Jagdbezirk.

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