Kurze Antwort
Ein natürlicher Wasserlauf unterbricht nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes und stellt keinen Zusammenhang zwischen getrennt liegenden Flächen zur Bildung eines Jagdbezirkes her.
Wasserläufe bilden unter den gesetzlichen Voraussetzungen keinen eigenen Jagdbezirk. Sie teilen einen bestehenden Jagdbezirk nicht, verbinden jedoch getrennt liegende Flächen auch nicht zu einem Jagdbezirk.
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