Kurze Antwort
Der Bock ist unverzüglich aus dem bisherigen Jagdbezirk zu erlegen; ist kein sicherer Fangschuss von dort möglich, darf die Grenze mit geführter Waffe überschritten werden.
In Sichtweite niedergetanes krankgeschossenes Schalenwild ist sofort waidgerecht zu erlösen. Ohne sichere Schussmöglichkeit erlaubt die gesetzliche Wildfolge ausnahmsweise das Überschreiten der Grenze mit Waffe, auch ohne bestehende Wildfolgevereinbarung (landesrechtliche Details beachten).
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