Kurze Antwort
Der Schuss war durch rechtfertigenden Notstand geboten, um die angegriffene Person vor der lebensgefährlichen Gefahr zu bewahren.
Es lag kein menschlicher Angriff und damit keine Notwehr, sondern eine gegenwärtige Gefahr durch ein Tier vor. Da der Hirsch nicht anders abgewehrt werden konnte, durfte als letztes geeignetes Mittel der Schuss im fremden Jagdbezirk abgegeben werden.
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