Kurze Antwort
Eine jagdausübungsberechtigte Person erlangt die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk kraft Gesetzes als eigenes Recht.
Jagdschutzberechtigt sind insbesondere die Jagdausübungsberechtigten, etwa Revierpächterinnen und Revierpächter. Eine bestätigte Jagdaufseherin oder ein bestätigter Jagdaufseher ist ebenfalls jagdschutzberechtigt, aber nicht ausschließlich.
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