Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-82-2015

Eine jagdausübungsberechtigte Person lädt zwei befreundete Jäger sowie vier Treiber zu einer kleinen Jagd auf Kaninchen ein. Handelt es sich hierbei um eine Gesellschaftsjagd?

Kurze Antwort

Nein, diese kleine Kaninchenjagd gilt nicht als Gesellschaftsjagd.

  • A)nein
  • B)ja, da vier Treiber mit anwesend sind
  • C)ja, da es sich um mehr als 2 Personen handelt
  • D)ja
Erklärung

Eine Gesellschaftsjagd ist rechtlich definiert und knüpft je nach Bundesland an bestimmte Teilnehmerzahlen oder Abläufe an. Die beschriebene Konstellation erfüllt diese Kriterien nicht; es handelt sich um eine kleine Jagd, keine Gesellschaftsjagd.

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