Kurze Antwort
Das Aussetzen von Wildkaninchen ist nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten.
§ 28 Abs. 2 BJagdG untersagt ausdrücklich das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen. Landesrecht kann Details regeln, ändert aber das grundsätzliche Verbot für Wildkaninchen nicht.
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