Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-75-2015

Eine jagdausübungsberechtigte Person möchte in ihrem Jagdbezirk, in dem es bis vor einigen Jahren einen guten Kaninchenbesatz gab, einige Kaninchen aussetzen. Welche der nachstehenden Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Das Aussetzen von Wildkaninchen ist nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten.

  • A)Das Aussetzen von Kaninchen ist verboten.
  • B)Das Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Jagdgenossenschaft zulässig
  • C)Das Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde zulässig
  • D)Das Aussetzen von Kaninchen bedarf keiner Genehmigung.
Erklärung

§ 28 Abs. 2 BJagdG untersagt ausdrücklich das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen. Landesrecht kann Details regeln, ändert aber das grundsätzliche Verbot für Wildkaninchen nicht.

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