Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-123-2015

Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maissilo Schaden an. Ist der Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Nein, der Schaden ist nicht ersatzpflichtig, weil der Mais bereits getrennt und eingeerntet ist.

  • A)ja, wenn es sich nicht um Mais für Biogasanlagen handelt.
  • B)ja
  • C)ja, aber nur in den Fällen, in denen das Silo mindestens 200 Meter vom nächsten Haus entfernt liegt
  • D)nein, weil es sich um getrennte und geerntete Erzeugnisse eines Grundstücks handelt
Erklärung

Wildschäden an bereits eingeernteten und gelagerten Erzeugnissen sind nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu ersetzen. Das gilt auch für einen abgedeckten Maissilo.

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