Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-224-2015

Eine schwerwiegende Wesensschwäche des Jagdhundes liegt vor ...

Kurze Antwort

Eine schwerwiegende Wesensschwäche liegt beim Jagdhund vor, wenn er schussscheu ist.

  • A)bei Handscheue
  • B)der Anlage zum Streunen
  • C)bei Schussscheue
  • D)beim Knautschen
Erklärung

Schussscheue äußert sich in Angst oder Fluchtverhalten beim Schuss und beeinträchtigt die Jagdtauglichkeit erheblich. Sie gilt als gravierender Wesensmangel und kann sogar zur Untauglichkeit für Prüfung und Zucht führen.

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