Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-119-2015

Einem Berechtigten kommt eine erlaubnispflichtigte Schusswaffe abhanden. Innerhalb welcher Frist muss er dies der zuständigen Behörde melden?

Kurze Antwort

Richtig ist: unverzüglich.

  • A)unverzüglich
  • B)innerhalb von 2 Wochen
  • C)innerhalb einer Woche
  • D)innerhalb eines Monats

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