Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-115-2015

Es gibt verschiedene Arten von befriedeten Bezirken. Welche der nachfolgenden Bereiche gehören dazu?

Kurze Antwort

Zu den befriedeten Bezirken gehören unmittelbar an eine Behausung angrenzende, umfriedete oder erkennbar abgegrenzte Hofräume und Hausgärten sowie Friedhöfe.

  • A)Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch eine Umfriedung oder sonst erkennbar abgegrenzt sind
  • B)Friedhöfe
  • C)Steinbrüche
  • D)das eingezäunte Nachtlager von Schafen
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht grundsätzlich die Jagd. Steinbrüche und eingezäunte Nachtlager von Schafen gehören nicht allgemein zu den gesetzlich befriedeten Bezirken.

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