Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-187-2015

Es ist verboten, die Jagd zur Nachtzeit auszuüben auf ...

Kurze Antwort

Die Jagd zur Nachtzeit ist auf Rehwild und Rotwild verboten.

  • A)Rehwild.
  • B)Fuchs.
  • C)Steinmarder.
  • D)Rotwild.
Erklärung

Die Nachtzeit beginnt eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang und endet eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Fuchs und Steinmarder dürfen während ihrer Jagdzeit grundsätzlich auch nachts erlegt werden.

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