Kurze Antwort
Die Jagd zur Nachtzeit ist auf Rehwild und Rotwild verboten.
Die Nachtzeit beginnt eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang und endet eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Fuchs und Steinmarder dürfen während ihrer Jagdzeit grundsätzlich auch nachts erlegt werden.
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