Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-190-2015

Federwild muss nach der Erlegung alsbald ...

Kurze Antwort

Federwild muss nach der Erlegung alsbald aufgebrochen und zunächst der Kropf entfernt werden.

  • A)aufgebrochen werden.
  • B)ausgehakelt werden.
  • C)der Kropf entfernt werden.
  • D)gerupft werden.
Erklärung

Der Kropf wird zuerst entfernt, da sich darin schnell Bakterien vermehren und der Inhalt stark säuert. Anschließend werden die übrigen Organe aus der Bauchhöhle entnommen.

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