Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-107-2015

Findet das Waffenrecht auch für die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen Anwendung?

Kurze Antwort

Das Waffenrecht findet grundsätzlich auch auf die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen Anwendung.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)ja, aber nur ab einem Kaliber von 8 mm
  • C)ja, aber nur ab einem Kaliber von 9 mm
  • D)nein
Erklärung

Gas- und Schreckschusswaffen unterliegen unabhängig vom Kaliber den waffenrechtlichen Vorschriften. Für das Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ist grundsätzlich der Kleine Waffenschein erforderlich.

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