Kurze Antwort
Das Waffenrecht findet grundsätzlich auch auf die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen Anwendung.
Gas- und Schreckschusswaffen unterliegen unabhängig vom Kaliber den waffenrechtlichen Vorschriften. Für das Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ist grundsätzlich der Kleine Waffenschein erforderlich.
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