Kurze Antwort
Auch für einen Jäger mit gültigem Jagdschein und Erwerbserlaubnis für Kurzwaffen besteht ein Erwerbsverbot für eine über den allgemein üblichen Umfang hinaus zusammenklappbare Langwaffe.
Langwaffen, die über das jagd- und sportübliche Maß hinaus zusammenklappbar sind, gelten als verbotene Waffen. Der Jagdschein oder eine Erwerbserlaubnis für Kurzwaffen hebt dieses Verbot nicht auf.
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