Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-188-2015

Für welche der nachstehend aufgeführten Feuerwaffen besteht auch für den Jäger mit gültigem Jagdschein und einer Erwerbserlaubnis für Kurzwaffen Erwerbsverbot?

Kurze Antwort

Richtig ist: für eine über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammenklappbare Langwaffe.

  • A)für Langwaffen
  • B)für einen Revolver
  • C)für eine über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammenklappbare Langwaffe
  • D)für eine großkalibrige Pistole

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