Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-188-2015

Für welche der nachstehend aufgeführten Feuerwaffen besteht auch für den Jäger mit gültigem Jagdschein und einer Erwerbserlaubnis für Kurzwaffen Erwerbsverbot?

Kurze Antwort

Auch für einen Jäger mit gültigem Jagdschein und Erwerbserlaubnis für Kurzwaffen besteht ein Erwerbsverbot für eine über den allgemein üblichen Umfang hinaus zusammenklappbare Langwaffe.

  • A)für Langwaffen
  • B)für einen Revolver
  • C)für eine über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammenklappbare Langwaffe
  • D)für eine großkalibrige Pistole
Erklärung

Langwaffen, die über das jagd- und sportübliche Maß hinaus zusammenklappbar sind, gelten als verbotene Waffen. Der Jagdschein oder eine Erwerbserlaubnis für Kurzwaffen hebt dieses Verbot nicht auf.

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