Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-7-2015

Für welche Wildarten besteht eine gesetzliche Wildschadenersatzpflicht?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtig sind Wildschäden durch Wildkaninchen, Fasan und Schwarzwild.

  • A)Feldhase
  • B)Wildkaninchen
  • C)Fasan
  • D)Schwarzwild
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind Schäden durch Wildkaninchen, Fasanen und Schalenwild ersatzpflichtig. Schwarzwild zählt zum Schalenwild; Feldhasen sind nach Bundesrecht nicht ersatzpflichtig.

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