Kurze Antwort
Ersatzpflichtig sind Wildschäden durch Wildkaninchen, Fasan und Schwarzwild.
Nach § 29 BJagdG sind Schäden durch Wildkaninchen, Fasanen und Schalenwild ersatzpflichtig. Schwarzwild zählt zum Schalenwild; Feldhasen sind nach Bundesrecht nicht ersatzpflichtig.
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