Kurze Antwort
In verpachteten Jagdbezirken werden Rot-, Dam-, Reh- und Muffelwild auf Grundlage einer schriftlichen Abschussvereinbarung zwischen den Vertragsparteien erlegt.
Schalenwild (außer Schwarzwild) unterliegt der Abschussplanung; in Pachtverhältnissen wird dies regelmäßig vertraglich per Abschussvereinbarung festgelegt, um Hegeziel, Wilddichte und rechtssichere Strecken zu gewährleisten.
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