Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-58-2015

Ganz oder teilweise können folgende Flächen durch die untere Jagdbehörde befriedet werden:

Kurze Antwort

Richtig sind: Sport- und Golfplätze, Damwildgehege (Wildfarm) und Grundflächen im Gebiet eines Bebauungsplanes.

  • A)Sport- und Golfplätze
  • B)eingezäunte Forstkulturen
  • C)Damwildgehege (Wildfarm)
  • D)Grundflächen im Gebiet eines Bebauungsplanes

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