Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-217-2015

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, sie sind aber erlaubnispflichtig.

  • A)ja
  • B)nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
  • C)Nein, sie sind aber erlaubnispflichtig.
  • D)nur dann, wenn diese nicht im Landkreis des Wohnsitzes des Erwerbers erworben werden.

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