Kurze Antwort
Schalldämpfer gehören nicht zu den verbotenen Gegenständen, sind für erlaubnispflichtige Schusswaffen jedoch erlaubnispflichtig.
Für den Erwerb eines Schalldämpfers ist eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist dabei nicht nötig.
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