Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-217-2015

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Schalldämpfer gehören nicht zu den verbotenen Gegenständen, sind für erlaubnispflichtige Schusswaffen jedoch erlaubnispflichtig.

  • A)ja
  • B)nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
  • C)Nein, sie sind aber erlaubnispflichtig.
  • D)nur dann, wenn diese nicht im Landkreis des Wohnsitzes des Erwerbers erworben werden.
Erklärung

Für den Erwerb eines Schalldämpfers ist eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist dabei nicht nötig.

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