Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-106-2015

Gesellschaftsjagden sind Jagden an denen ...

Kurze Antwort

Gesellschaftsjagden sind Jagden, an denen mehr als 3 Personen als Jagdausübende teilnehmen.

  • A)mehr als 2 Personen als Jagdausübende teilnehmen.
  • B)mehr als 3 Personen als Jagdausübende teilnehmen.
  • C)mehr als 4 Personen als Jagdausübende teilnehmen.
  • D)mehr als 5 Personen als Jagdausübende teilnehmen.
Erklärung

Der Begriff ist gesetzlich definiert; häufig gilt: ab mindestens vier Jagdscheininhabern liegt eine Gesellschaftsjagd vor. Je nach Landesjagdgesetz können Nuancen variieren, doch „mehr als drei“ trifft die gängige Definition.

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