Kurze Antwort
Gesellschaftsjagden sind Jagden, an denen mehr als 3 Personen als Jagdausübende teilnehmen.
Der Begriff ist gesetzlich definiert; häufig gilt: ab mindestens vier Jagdscheininhabern liegt eine Gesellschaftsjagd vor. Je nach Landesjagdgesetz können Nuancen variieren, doch „mehr als drei“ trifft die gängige Definition.
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