Kurze Antwort
Grundsätzlich ist es nicht verboten, Schwarzwild zur Nachtzeit sowie wildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen.
Schwarzwild darf grundsätzlich auch nachts bejagt werden. Das Verbot des Erlegens aus Fahrzeugen betrifft Wild, nicht jedoch wildernde Hunde und Hauskatzen.
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