Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-189-2015

Grundsätzlich ist es NICHT verboten, ...

Kurze Antwort

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Schwarzwild zur Nachtzeit sowie wildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen.

  • A)Schwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen.
  • B)Wild aus maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen.
  • C)dass körperbehinderte Menschen ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle, Wild aus Kraftfahrzeugen erlegen.
  • D)wildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen.
Erklärung

Schwarzwild darf grundsätzlich auch nachts bejagt werden. Das Verbot des Erlegens aus Fahrzeugen betrifft Wild, nicht jedoch wildernde Hunde und Hauskatzen.

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