Kurze Antwort
Gegen Rot-, Dam- und Muffelwild gilt ein Drahtgeflechtzaun mit einer Mindesthöhe von 1,80 Metern als übliche Schutzvorrichtung.
Die Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz legt für diese Wildarten eine Zaunhöhe von mindestens 1,80 Metern fest. Dadurch sollen die Tiere wirksam am Eindringen in Sonderkulturen gehindert werden.
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