Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-81-2015

In § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes werden sechs Bestandteile des Naturhaushaltes genannt. Welche der nachfolgenden Begriffe werden genannt?

Kurze Antwort

Genannt werden Klima und Luft.

  • A)Niederschlag
  • B)Luftfeuchte
  • C)Klima
  • D)Luft
Erklärung

Zu den Bestandteilen des Naturhaushaltes zählen nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG unter anderem Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen. Niederschlag und Luftfeuchte werden dort nicht als eigenständige Bestandteile aufgeführt.

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