Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-84-2015

In § 7 Absatz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetzes werden sechs Bestandteile des Naturhaushaltes genannt? Welcher der nachfolgenden Begriffe wird genannt?

Kurze Antwort

Genannt wird das Naturgut „Wasser“.

  • A)Seen
  • B)Bäche
  • C)Flüsse
  • D)Wasser
Erklärung

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nennt die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen. Gewässerarten wie Seen, Bäche oder Flüsse sind nicht als Naturgüter aufgeführt, sondern fallen unter den Oberbegriff Wasser.

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