Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-82-2015

In § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes werden sechs Bestandteile des Naturhaushaltes genannt? Welcher der nachfolgenden Begriffe wird genannt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Boden.

  • A)Waldboden
  • B)Feldboden
  • C)Boden
  • D)Ackerboden

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