Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-38-2015

In Biotopen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz alle Maßnahmen unzulässig, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können. Welche der folgenden Biotope fallen darunter?

Kurze Antwort

Trockenrasen, Röhrichte und Quellbereiche zählen als gesetzlich geschützte Biotope; Buchenhochwälder gehören nicht dazu.

  • A)Trockenrasen
  • B)Röhrichte
  • C)Quellbereiche
  • D)Buchenhochwald
Erklärung

Nach § 30 BNatSchG sind u. a. Trockenrasen, Röhrichte und Quellbereiche besonders geschützt; zerstörende oder erheblich beeinträchtigende Maßnahmen sind unzulässig. Ein Buchenhochwald ist nicht per se ein gesetzlich geschütztes Biotop.

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