Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-38-2015

In Biotopen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz alle Maßnahmen unzulässig, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können. Welche der folgenden Biotope fallen darunter?

Kurze Antwort

Richtig sind: Trockenrasen, Röhrichte und Quellbereiche.

  • A)Trockenrasen
  • B)Röhrichte
  • C)Quellbereiche
  • D)Buchenhochwald

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