Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-104-2015

In einem Jagdbezirk in Rheinland-Pfalz beabsichtigt die jagdausübungsberechtigte Person eine Drückjagd am 16. Januar durchzuführen. Welche der folgenden Wildarten darf sie freigeben?

Kurze Antwort

Am 16. Januar in Rheinland-Pfalz dürfen weibliches Rehwild, männliches Rehwild und Rehkitze beiderlei Geschlechts für die Drückjagd freigegeben werden; Feldhasen nicht.

  • A)Hase
  • B)weibliches Rehwild
  • C)männliches Rehwild
  • D)Rehkitze beiderlei Geschlechts
Erklärung

In RLP haben Rehwild aller Klassen einschließlich Kitz im Januar Jagdzeit. Feldhasen sind zu diesem Zeitpunkt nicht frei. Muttertierschutz ist stets zu wahren (führende Stücke schonen).

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