Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-146-2015

In einem Katalog werden Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte angeboten, die mit elektronischen Restlichtverstärkern ausgerüstet sind. Was darf erworben werden?

Kurze Antwort

Erworben werden dürfen nur Nachtsichtgeräte mit elektronischen Restlichtverstärkern, nicht jedoch Nachtzielgeräte.

  • A)nur Nachtsichtgeräte
  • B)nur Nachtzielgeräte
  • C)beides, Nachtsicht- und Nachtzielgeräte
  • D)keines von beiden
Erklärung

Nachtzielgeräte mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung sind nach dem Waffen- und Jagdrecht verboten. Nachtsichtgeräte ohne Montagevorrichtung für Schusswaffen dürfen dagegen erworben werden.

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