Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-191-2015

In einem Raum, in dem Wildbret verarbeitet wird, ...

Kurze Antwort

In einem Raum, in dem Wildbret verarbeitet wird, müssen Wände und Boden leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein.

  • A)sollen die Wände abwaschbar sein.
  • B)sollen die Fliesen an Boden und Wand rot sein.
  • C)soll die Wasserversorgung aus einem Brauchwassertank gewährleistet sein.
  • D)soll der Boden abwaschbar sein.
Erklärung

Abwaschbare, wasserundurchlässige und abriebfeste Oberflächen gewährleisten die notwendige Wildbrethygiene. Eine Trinkwasserversorgung ist erforderlich; rote Fliesen oder Brauchwasser sind nicht vorgeschrieben.

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