Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-114-2015

In einem Revier ist ein kleines Feuchtgebiet, das den Jagdpächter dazu zwingt, einen großen Umweg zu fahren, um zur Kirrung zu gelangen. Um den Weg abzukürzen, soll eine kleine Fahrspur im Feuchtgebiet aufgeschüttet werden. Ist dieses Vorhaben zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)Ja, denn es dient der ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd.
  • C)nein
  • D)ja, mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde

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