Kurze Antwort
Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen.
Der Naturschutz umfasst sowohl Siedlungsräume als auch die freie Landschaft. Ziel ist es, biologische Vielfalt, Naturhaushalt, Naturgüter und den Erholungswert dauerhaft zu sichern.
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