Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-194-2015

In welchem Zeitraum ist es verboten, im Außenbereich Hecken oder Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzten?

Kurze Antwort

Richtig ist: vom 1. März bis 30. September.

  • A)vom 1. Oktober bis 30. April
  • B)vom 1. März bis 30. September
  • C)grundsätzlich verboten
  • D)grundsätzlich erlaubt.

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