Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-115-2015

In welchem Zusammenhang benötigt der Jagdscheininhaber keinen Waffenschein?

Kurze Antwort

Richtig sind: zur befugten Jagdausübung, zum Zwecke des Jagdschutzes und im Zusammenhang mit der Jagdausübung, z.B. auf dem Weg vom und zum Revier.

  • A)zur befugten Jagdausübung
  • B)zum Zwecke des Jagdschutzes
  • C)im Zusammenhang mit der Jagdausübung, z.B. auf dem Weg vom und zum Revier
  • D)Er benötigt grundsätzlich einen Waffenschein beim Führen von Waffen.

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