Kurze Antwort
Ein Jagdscheininhaber braucht keinen Waffenschein zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz und im Zusammenhang damit, etwa auf dem direkten Weg ins oder aus dem Revier (dann nicht schuss- und nicht zugriffsbereit).
Der Jagdschein berechtigt zum Führen bei befugter Jagdausübung inkl. Jagdschutz; auf Hin- und Rückweg ist nur der Transport zulässig (nicht schuss- und nicht zugriffsbereit). Ein genereller Waffenschein ist hierfür nicht erforderlich.
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