Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-115-2015

In welchem Zusammenhang benötigt der Jagdscheininhaber keinen Waffenschein?

Kurze Antwort

Ein Jagdscheininhaber braucht keinen Waffenschein zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz und im Zusammenhang damit, etwa auf dem direkten Weg ins oder aus dem Revier (dann nicht schuss- und nicht zugriffsbereit).

  • A)zur befugten Jagdausübung
  • B)zum Zwecke des Jagdschutzes
  • C)im Zusammenhang mit der Jagdausübung, z.B. auf dem Weg vom und zum Revier
  • D)Er benötigt grundsätzlich einen Waffenschein beim Führen von Waffen.
Erklärung

Der Jagdschein berechtigt zum Führen bei befugter Jagdausübung inkl. Jagdschutz; auf Hin- und Rückweg ist nur der Transport zulässig (nicht schuss- und nicht zugriffsbereit). Ein genereller Waffenschein ist hierfür nicht erforderlich.

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