Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-12-2015

In welchen der genannten Biotope sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz alle Maßnahmen unzulässig, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können?

Kurze Antwort

Richtig sind: Moore, Sümpfe, Bruch-, Auwälder und Röhrichte.

  • A)Streuobstwiesen
  • B)Moore, Sümpfe
  • C)Bruch-, Auwälder
  • D)Röhrichte

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