Kurze Antwort
Erforderlich ist die amtliche Fleischuntersuchung bei Abgabe an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb, bei Nachsuchenwild mit grünlich verfärbtem Bauchfell und Panseninhalt in der Bauchhöhle sowie bei einem Keiler mit deutlich geschwollenen Hoden.
Ohne bedenkliche Merkmale ist Eigenverbrauch frei von amtlicher Beschau. Bedenkliche Merkmale (z. B. Peritonitis/Panseninhalt, Schwellungen der Hoden) machen die Beschau zwingend; zudem ist sie immer nötig bei Abgabe an zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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