Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-177-2015

In welchen Fällen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig sind: gesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das für einen EU-zugelassenen Wild bearbeitenden Betrieb bestimmt ist, Reh, das am Tag nachdem es beschossen wurde, auf der Nachsuche zur Strecke kam; das Bauchfell ist grünlich verfärbt und in der Bauchhöhle befindet sich Panseninhalt und ein in der Rauschzeit erlegter Keiler mit deutlich geschwollenen Hoden.

  • A)gesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das zum Verbrauch im Haushalt des Erlegers bestimmt ist
  • B)gesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das für einen EU-zugelassenen Wild bearbeitenden Betrieb bestimmt ist
  • C)Reh, das am Tag nachdem es beschossen wurde, auf der Nachsuche zur Strecke kam; das Bauchfell ist grünlich verfärbt und in der Bauchhöhle befindet sich Panseninhalt
  • D)ein in der Rauschzeit erlegter Keiler mit deutlich geschwollenen Hoden

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