Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-13-2015

In welchen gesetzlichen Vorschriften werden die schützenswerten Biotope aufgelistet?

Kurze Antwort

Die schützenswerten Biotope sind im Bundesnaturschutzgesetz aufgelistet.

  • A)im Bundeswaldgesetz
  • B)in der Bundesartenschutzverordnung
  • C)im Bundesnaturschutzgesetz
  • D)im Bundesjagdgesetz
Erklärung

§ 30 BNatSchG nennt gesetzlich geschützte Biotope, darunter Moore, Sümpfe, naturnahe Gewässer und Auenwälder. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung dieser Biotope ist grundsätzlich verboten.

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