Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-112-2015

In welcher Zeit darf in Rheinland-Pfalz die Jagd auf Rabenkrähen ausgeübt werden?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz dürfen Rabenkrähen vom 1. August bis zum 20. Februar bejagt werden.

  • A)gar nicht, da die Jagd auf diese Vogelart nicht erlaubt ist
  • B)in der Zeit vom 1. August bis 20. Februar
  • C)in der Zeit vom 1. August bis 15. Februar
  • D)in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. Januar
Erklärung

Laut Landesregelung RLP ist die Jagdzeit für Rabenkrähen auf den Zeitraum 01.08.–20.02. festgelegt. Außerhalb dieser Zeit sind sie geschont; lokale Abweichungen kann die Untere Jagdbehörde bestimmen.

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