Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz dürfen Rabenkrähen vom 1. August bis zum 20. Februar bejagt werden.
Laut Landesregelung RLP ist die Jagdzeit für Rabenkrähen auf den Zeitraum 01.08.–20.02. festgelegt. Außerhalb dieser Zeit sind sie geschont; lokale Abweichungen kann die Untere Jagdbehörde bestimmen.
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