Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-5-2015

Innerhalb welcher Frist ist ein Wildschaden in landwirtschaftlichen Kulturen anzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: innerhalb einer Woche nach Kenntnis.

  • A)sofort
  • B)innerhalb einer Woche nach Kenntnis
  • C)innerhalb 14 Tage nach Kenntnis
  • D)bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats

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