Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-222-2015

Innerhalb welcher Frist muss die von einem Jagdscheininhaber geliehene Langwaffe dem Eigentümer zurückgegeben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: einem Monat.

  • A)zwei Wochen
  • B)einem Monat
  • C)zwei Monate
  • D)einem Jahr

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