Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-218-2015

Innerhalb welcher Frist muss ein Jäger den Erwerb einer Kurzwaffe seiner zuständigen Behörde anzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: zwei Wochen.

  • A)zwei Wochen
  • B)vier Wochen
  • C)sechs Wochen
  • D)drei Monate

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