Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-71-2015

Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden an einem forstwirtschaftlich genutzten Grundstück nach Kenntnisnahme angemeldet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: zweimal im Jahr zum 1. Mai oder 1. Oktober.

  • A)1 Woche
  • B)2 Wochen
  • C)zweimal im Jahr zum 1. Mai oder 1. Oktober
  • D)einmal im Jahr zum 30. März

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden an einem forstwirtsc… | Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – GrünesAbi | GrünesAbi