Kurze Antwort
Ja, die Jagdgenossenschaft ist bei der Abschussregelung zu beteiligen.
Im Gemeinschaftsjagdbezirk wird der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufgestellt. Damit ist der Jagdgenossenschaft eine Beteiligung gesetzlich eingeräumt. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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