Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-39-2015

Ist der Jagdgenossenschaft durch die jagdrechtlichen Bestimmungen eine Beteiligung bei der Abschussregelung eingeräumt?

Kurze Antwort

Ja, die Jagdgenossenschaft ist bei der Abschussregelung zu beteiligen.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, nur beim Schwarzwild
  • D)ja, nur beim Rotwild
Erklärung

Im Gemeinschaftsjagdbezirk wird der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufgestellt. Damit ist der Jagdgenossenschaft eine Beteiligung gesetzlich eingeräumt. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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