Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-40-2015

Ist die jagdausübungsberechtigte Person verpflichtet, den festgesetzten Mindestabschussplan zu erfüllen?

Kurze Antwort

Ja, die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, den festgesetzten Mindestabschussplan für Rot-, Dam-, Muffel- oder Rehwild und gegebenenfalls für Schwarzwild zu erfüllen.

  • A)ja, nur beim Rehwild
  • B)nein
  • C)ja, nur beim Schwarzwild
  • D)ja, beim Rot-, Dam-, Muffel- oder Rehwild und ggf. beim Schwarzwild
Erklärung

Ein Mindestabschussplan legt die mindestens zu erlegende Stückzahl fest. Er kann bei erheblicher Wildschädigung insbesondere für Rot-, Dam-, Muffel- oder Rehwild sowie gegebenenfalls für Schwarzwild behördlich festgesetzt werden.

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