Kurze Antwort
Ja, die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, den festgesetzten Mindestabschussplan für Rot-, Dam-, Muffel- oder Rehwild und gegebenenfalls für Schwarzwild zu erfüllen.
Ein Mindestabschussplan legt die mindestens zu erlegende Stückzahl fest. Er kann bei erheblicher Wildschädigung insbesondere für Rot-, Dam-, Muffel- oder Rehwild sowie gegebenenfalls für Schwarzwild behördlich festgesetzt werden.
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