Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-41-2015

Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Nein, der Schaden ist nicht ersatzpflichtig, da eine Kartoffelmiete als eingeerntete Feldfrüchte gilt.

  • A)Ja, es handelt sich um einen Wildschaden nach dem Landesjagdgesetz.
  • B)Nein, es handelt sich um eingeerntete Feldfrüchte.
  • C)Ja, wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.
  • D)Ja, aber Geschädigter und Jagdpächter müssen sich gütlich einigen.
Erklärung

Nach § 31 BJagdG sind nur Schäden an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen ersatzpflichtig. In der Miete gelagerte Kartoffeln gelten als eingeerntet; daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch.

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