Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-41-2015

Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es handelt sich um eingeerntete Feldfrüchte.

  • A)Ja, es handelt sich um einen Wildschaden nach dem Landesjagdgesetz.
  • B)Nein, es handelt sich um eingeerntete Feldfrüchte.
  • C)Ja, wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.
  • D)Ja, aber Geschädigter und Jagdpächter müssen sich gütlich einigen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Sc… | Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – GrünesAbi | GrünesAbi