Kurze Antwort
Nein, der Schaden ist nicht ersatzpflichtig, da eine Kartoffelmiete als eingeerntete Feldfrüchte gilt.
Nach § 31 BJagdG sind nur Schäden an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen ersatzpflichtig. In der Miete gelagerte Kartoffeln gelten als eingeerntet; daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch.
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