Kurze Antwort
Ja, ein Jäger kann Langwaffen beim Waffenhändler durch Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheins zur Ansicht mitnehmen.
Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb und vorübergehenden Besitz von Langwaffen. Eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein ist dafür nicht erforderlich.
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