Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-203-2015

Kann ein Gastjäger sein Jagdgewehr bei eigener Abwesenheit in einer Jagdhütte deponieren?

Kurze Antwort

Richtig sind: ja, so lange sich in der Hütte eine Person befindet, die zum Führen von Jagdwaffen berechtigt ist und ja, wenn die Waffe verschlossen in einem Waffenbehältnis der Norm DIN / EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 verwahrt wird.

  • A)ja, aber nur dann, wenn die Jagdhütte abschließbar ist
  • B)ja, so lange sich in der Hütte eine Person befindet, die zum Führen von Jagdwaffen berechtigt ist
  • C)ja, wenn die Waffe verschlossen in einem Waffenbehältnis der Norm DIN / EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 verwahrt wird
  • D)Nein, es gibt keine besonderen Vorschriften.

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