Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-111-2015

Kann eine Waffenbesitzkarte auch für mehrere Personen ausgestellt werden?

Kurze Antwort

Ja, eine Waffenbesitzkarte kann grundsätzlich auch für mehrere Personen ausgestellt werden, z. B. an einen eingetragenen Verein.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)ja, aber nur dann, wenn die Personen zu einer Familie gehören
  • C)ja, aber nur dann, wenn die Personen dem gleichen Schießsportverein angehören
  • D)nein
Erklärung

Juristische Personen/Vereine können eine WBK erhalten; die gemeinsame Aufbewahrung durch berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft ist zulässig. Eine familiäre oder Vereinsmitgliedschaft einzelner Privatpersonen ist keine zwingende Voraussetzung.

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