Kurze Antwort
Ja, eine Waffenbesitzkarte kann grundsätzlich auch für mehrere Personen ausgestellt werden, z. B. an einen eingetragenen Verein.
Juristische Personen/Vereine können eine WBK erhalten; die gemeinsame Aufbewahrung durch berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft ist zulässig. Eine familiäre oder Vereinsmitgliedschaft einzelner Privatpersonen ist keine zwingende Voraussetzung.
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