Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-124-2015

Kann einer Person, die in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der Jagdschein entzogen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist.

  • A)nein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist
  • B)ja, die allgemeine Sicherheit erfordert die Einziehung des Jagdscheines
  • C)ja, weil die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist
  • D)ja, damit eventuell eine weitere Straftat nicht erfolgen kann

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