Kurze Antwort
Auf Daueräsungsflächen im Wald dürfen Mais und Raps nicht angebaut werden.
Daueräsungsflächen sind mehrjährig angelegte Äsungsflächen; einjährige Kulturen wie Mais und ölhaltige Kreuzblütler wie Raps sind dort unzulässig. Buchweizen und Westfälischer Furchenkohl gelten hier nicht als verbotene Kulturen.
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