Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-153-2015

Keine Fütterung im Sinne der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild sind Daueräsungsflächen mit einer mindestens zweijährigen Nutzungsdauer. Welche der nachfolgend genannten Pflanzen dürfen auf solchen Flächen im Wald NICHT angebaut werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Mais und Raps.

  • A)Mais
  • B)Buchweizen
  • C)Raps
  • D)Westfälischer Furchenkohl

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