Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-153-2015

Keine Fütterung im Sinne der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild sind Daueräsungsflächen mit einer mindestens zweijährigen Nutzungsdauer. Welche der nachfolgend genannten Pflanzen dürfen auf solchen Flächen im Wald NICHT angebaut werden?

Kurze Antwort

Auf Daueräsungsflächen im Wald dürfen Mais und Raps nicht angebaut werden.

  • A)Mais
  • B)Buchweizen
  • C)Raps
  • D)Westfälischer Furchenkohl
Erklärung

Daueräsungsflächen sind mehrjährig angelegte Äsungsflächen; einjährige Kulturen wie Mais und ölhaltige Kreuzblütler wie Raps sind dort unzulässig. Buchweizen und Westfälischer Furchenkohl gelten hier nicht als verbotene Kulturen.

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