Kurze Antwort
Auf Daueräsungsflächen im Wald dürfen Kartoffeln und mehrjähriger Topinambur nicht angebaut werden.
In Wald-Daueräsungsflächen sind stark kirrungsähnliche Knollenpflanzen unzulässig. Kartoffeln und mehrjähriger Topinambur liefern gezielte Knollenäsung und gelten daher nicht als zulässige Daueräsung, anders als Lupine oder Waldstaudenroggen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.