Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-154-2015

Keine Fütterung im Sinne der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild sind Daueräsungsflächen mit einer mindestens zweijährigen Nutzungsdauer. Welche der nachfolgend genannten Pflanzen dürfen auf solchen Flächen im Wald NICHT angebaut werden?

Kurze Antwort

Auf Daueräsungsflächen im Wald dürfen Kartoffeln und mehrjähriger Topinambur nicht angebaut werden.

  • A)Lupine
  • B)Kartoffeln
  • C)Mehrjähriger Topinambur
  • D)Waldstaudenroggen
Erklärung

In Wald-Daueräsungsflächen sind stark kirrungsähnliche Knollenpflanzen unzulässig. Kartoffeln und mehrjähriger Topinambur liefern gezielte Knollenäsung und gelten daher nicht als zulässige Daueräsung, anders als Lupine oder Waldstaudenroggen.

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