Kurze Antwort
Auf Daueräsungsflächen im Wald dürfen Roggen und Weizen nicht angebaut werden; Rotklee ist zulässig, Buchweizen als einjährige Ackerpflanze ebenfalls nicht für Daueräsung geeignet, aber hier nicht der verbotene Punkt.
Daueräsungsflächen sind mehrjährig und sollen standortgerecht sowie naturschutzkonform sein; Getreide wie Roggen und Weizen zählen nicht dazu und sind in Wald-Daueräsungen unzulässig. Kleearten sind mehrjährig und geeignet.
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